Deutschland lehnt Wiedergutmachung für Kolonialzeit ab

„Konzept der Wiedergutmachung nicht anwendbar“: Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass frühere deutsche Kolonien keinen Anspruch auf Reparationszahlungen haben.

Quelle DW

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13