Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
In der russischen Region Kursk ist eine abgeschossene ukrainische Drohne auf ein Atomkraftwerk gestürzt und hat ein Feuer ausgelöst. Die Strahlung blieb laut Betreibern unverändert.