Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nach der Bundestagswahl hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, freiwillige Aufnahmeprogramme „so weit wie möglich“ einzustellen. Doch mehrere Gerichtsentscheidungen setzten die Regierung unter Druck.