Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Ziel des Angriffs war offenbar ein US-Anbieter für Check-in- und Boarding-Systeme. Weil seine Systeme an etlichen Airports im Einsatz sind, gab es in mehreren Ländern Flugausfälle und Verspätungen.