Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Drei Militärregierungen kehren dem Internationalen Strafgerichtshof den Rücken – und werfen ihm „neokoloniale Unterdrückung“ vor. Dabei sehen sie sich selbst schweren Vorwürfen ausgesetzt.