Ulm (ots) – Ein unbekanntes Fahrzeug verlor den Spanngurt zwischen den Anschlussstellen Ulm-Ost und Ulm-West in Fahrtrichtung Stuttgart. Kurz nach 7 Uhr überfuhr ein Autofahrer den auf dem linken Fahrstreifen liegenden Gurt. Dabei wurde sein Seat … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13