
In der anstehenden Fällperiode vom 1. Oktober 2025 bis zum 28. Februar 2026 müssen in Mühlhausen aus Gründen der Verkehrssicherheit 55 Bäume mit Stammdurchmessern von mehr als 25 Zentimetern gefällt werden. In Münster müssen im gleichen Zeitraum und aus den gleichen Gründen zehn Bäume mit Stammdurchmessern von mehr als 25 Zentimetern gefällt werden.
Die Nachpflanzung der gefällten Bäume erfolgt nach Möglichkeit am selben Standort. Falls dies nicht realisierbar ist, wird für die Ersatzpflanzung ein alternativer Standort in der näheren Umgebung ausgewählt.