Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Festnahme eines Tatverdächtigen in Großbritannien dürfte Reisende am Berliner Flughafen nur am Rande interessieren. Sie müssen sich weiterhin auf lange Wartezeiten, Verspätungen und Ausfälle einstellen.