Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Immer mehr Menschen strömten zu einer Wahlkampf-Veranstaltung eines Filmstars, dann brach Chaos aus. Die Menge sei unkontrollierbar gewesen, berichteten Augenzeugen.
Nachrichten aus Stuttgart und Baden-Württemberg