Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nach Drohnensichtungen am Flughafen München kam es am Donnerstagabend zu erheblichen Einschränkungen. Tausende Passagiere waren betroffen, Flüge wurden umgeleitet. Seit dem Morgen läuft der Betrieb wieder regulär.