Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nach mehrwöchigen Protesten der Bevölkerung erklärt eine Armeeeinheit die Verfassung von Madagaskar für ausgesetzt. Zuvor hatte das Parlament ein Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Rajoelina eingeleitet.