Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zieht sich aus der Türkei in den Nordirak zurück. Der Schritt ist Teil des Friedensprozesses mit der Regierung in Ankara.
Nachrichten aus Stuttgart und Baden-Württemberg