Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte Sabotageakte im Auftrag russischer Geheimdienste plante, unterstützt von zwei Komplizen. Der Fall zeigt, wie Russland auch in Deutschland spionieren lässt.











