Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Wenn in einer Krise auf Intensivstationen kein Platz ist, müssen Ärzte entscheiden, wer behandelt wird und wer nicht. Vor drei Jahren wurden dazu in Deutschland Regeln aufgestellt. Doch die sind nicht verfassungskonform.















































































































