Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die türkische Militärmaschine befand sich zu dem Zeitpunkt im Grenzgebiet zwischen Georgien und Aserbaidschan. Der US-Flugzeugträger „USS Gerald R. Ford“ hat Lateinamerika erreicht. Das Wichtigste in Kürze.


















































































































