Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Bei den Opfern handelt es sich den Vereinten Nationen zufolge um Migranten aus dem Sudan, aus Somalia, Kamerun und Nigeria. Die Organisation Ärzte ohne Grenzen will ihre Rettungseinsätze im Mittelmeer wieder aufnehmen.
















































































































