Nur knapp die Hälfte aller Wohngebäude ist gegen Elementarschäden versichert. Mit einem gut ausgearbeiteten und rechtlich umsetzbaren bundesweiten Ansatz eines Versicherungsschutzes gegen Elementarrisiken ließe sich die Versicherungsdichte erhöhen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13















































































































