Mit der Zustimmung des Landtags zur Neuregelung des Verfassungsschutzgesetzes setzt das Land die Maßnahmen aus dem Sicherheitspaket „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“ konsequent um.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13













































































































