Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Ein deutsches Auktionshaus will einen Judenstern und Briefe von KZ-Häftlingen und deren Angehörigen versteigern. Das internationale Auschwitz-Komitee reagiert.
Nachrichten aus Stuttgart und Baden-Württemberg