Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Deutschlands höchste Richter haben der Beschwerde eines Mannes aus Guinea in Westafrika stattgegeben. Es ging um die gewaltsame Öffnung seiner Zimmertür in einem Übergangswohnheim in Berlin.














































































































