Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das Parlament der Slowakei hatte im September Änderungen an der Verfassung beschlossen. In bestimmten Bereichen gilt nun nationales Recht vor EU-Recht. Brüssel lässt sich das nicht gefallen.

















































































































