Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der Angriff auf die Militäranlage in Peschawar ist ein weiterer Schlag auf die bereits angespannten Beziehungen zwischen Pakistan und Afghanistan. Grenzgefechte haben zuletzt zahlreiche Opfer gefordert.
















































































































