Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Täter erfreuten sich laut Ermittlern am immensen polizeilichen Aufwand, den sie mit ihren Drohszenarien auslösten. Sie verursachten hohen Sachschaden – und versetzten auch Gleichaltrige in Angst und Schrecken.














































































































