Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Wenige Tage nach der Präsidentenwahl hat in Guinea-Bissau das Militär die Kontrolle übernommen und eine Übergangsregierung eingesetzt. Der Wahlprozess ist gestoppt. Die internationale Sorge wächst.
















































































































