Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Im Februar war in der Hülle über dem havarierten Tschernobyl-Reaktorblock in der Ukraine eine Drohne eingeschlagen. Nun gibt es eine neue Sicherheitsbewertung der Internationalen Atomenergiebehörde.













