Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hält trotz des verhängten Kriegsrechts in der Ukraine Wahlen innerhalb von drei Monaten für möglich. Die Organisation hänge aber von der Sicherheitslage im Land ab.












