Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Seine Majestät gewährt mit ungewohnter Offenheit Einblicke in den persönlichen Gesundheitsstatus. Dabei geht es nicht nur um seine eigene Krebserkrankung. Von Königin Elisabeth II. waren die Briten anderes gewohnt.










