Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der Europäische Gerichtshof wird deutlich: Der polnische Verfassungsgerichtshof sei kein unabhängiges und unparteiisches Gericht mehr. Die neue Regierung in Warschau gelobt Besserung.











