Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Brasiliens inhaftierter Ex-Präsident durfte zu Weihnachten das Gefängnis für eine Operation verlassen. Ein Eingriff am Zwerchfellnerv war bei Jair Bolsonaro nötig – als Folge eines Attentats vor sieben Jahren.












