Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Eine Zahlung von zehn Millionen Euro beendet die Ermittlungen der deutschen Justiz gegen den Milliardär. Die Staatsanwaltschaft verweist auf ungeklärte Rechtsfragen und betont, es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.












