Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nach der Katastrophe in dem Schweizer Urlaubsort hilft auch Deutschland bei der Versorgung der vielen Schwerverletzten. Im Fokus der Ermittlungen stehen nun mögliche Verstöße gegen Brandschutz-Vorschriften.











