Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Ein Pariser Gericht hat zehn Personen wegen Cybermobbings gegen Brigitte Macron für schuldig erklärt. Die Angeklagten verbreiteten diffamierende Gerüchte und beleidigende Inhalte. Es gab Haft- und Bewährungsstrafen.











