Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Als erste Frau an der Spitze der japanischen Regierung genießt Sanae Takaichi derzeit hohe Beliebtheitswerte. Deshalb möchte sie wohl die Gunst der Stunde nutzen.
Nachrichten aus Stuttgart und Baden-Württemberg