Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als sie es mit einem deutschen Namen versucht, hat sie den Termin – ein klarer Fall von Diskriminierung, sagt der Bundesgerichtshof.

















































































































