Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das Vereinigte Königreich geht auf die Volksrepublik einen Schritt zu – bleibt aber zugleich in Habachtstellung. Denn etliche Baustellen belasten das beiderseitige Verhältnis weiter.











