Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Laut der Weisung müssen alle Menschen, die im Zuge einer aktuellen Überprüfung ihres Aufenthaltsstatus in dem Bundesstaat inhaftiert sind, sofort aus dem Gefängnis entlassen werden.











