Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das Abkommen sieht vor, das syrische Sicherheitskräfte in den bisher kurdisch kontrollierten Gebieten stationiert werden. Der Fahrplan gilt als schwerer Rückschlag für die Autonomiebestrebungen der Kurden.












