Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Es ist die dritte Festsetzung eines Seenotretters des Bündnisses „Justice Fleet“ innerhalb von drei Monaten. Der Vorwurf: Die Helfer arbeiteten nicht mit der Rettungsleitstelle in Libyen zusammen.













