Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der mutmaßliche Attentäter des antisemitischen Anschlags am Bondi Beach im australischen Sydney ist erstmals vor Gericht geladen worden. Der Angeklagte erschien nicht persönlich, sondern wurde per Video zugeschaltet.











