Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig, Parteichefin Weidel jubelt dennoch.
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