Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Ex-Außenministerin wurde vom US-Repräsentantenhaus befragt. Sie selbst habe keine Kontakte zum Sexualstraftäter gehabt, versicherte Hillary Clinton. Die Abgeordneten sollten aber Donald Trump zu einer Anhörung laden.













