Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Zehntausende Kunden deutscher Reiseveranstalter sind von Luftraumsperrungen betroffen. Unternehmen und Behörden organisieren Sonderflüge, doch das Tempo der Rückholungen hängt weiter von der Sicherheitslage ab.

















































































































