
Mit dem neuen „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ will der Bund Hürden für den Wohnungsbau senken. Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt dieses Instrument, den sogenannten Bauturbo, nun konkret um. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik hat sich am Dienstag, 3. März, mit dem aktuellen Stand befasst.
Der Bauturbo ermöglicht es Kommunen, unter bestimmten Voraussetzungen schneller Baurecht für Wohnprojekte zu schaffen, auch wenn diese teilweise von bestehenden Bebauungsplänen abweichen. Ziel ist es, dringend benötigten Wohnraum zügiger zu realisieren, ohne dabei Nachbarrechte sowie Umwelt- und Naturschutz zu beeinträchtigen.
„Der Bauturbo gibt uns die Möglichkeit, an vielen Stellen den Befreiungsrahmen auszuweiten und gleichzeitig die städtebauliche Qualität zu bewahren. Wir sehen große Chancen, für Stuttgart mit vielen kleinen Projekten zu mehr Wohnraum zu kommen. Aber der Bauturbo des Bundes kann nur ein erster Schritt hin zu einer Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung sein, die wir schon lange dringend brauchen“, so der Stuttgarter Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, Peter Pätzold.
Um die Anwendung strukturiert zu organisieren, hat die Stadt eine ämterübergreifende Projektgruppe eingerichtet. Daran beteiligt sind das Amt für Umweltschutz, das Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie das Baurechtsamt. Die Gruppe tagt im zweiwöchigen Rhythmus und nimmt eine erste fachliche Einschätzung eingehender Anfragen vor. Aktuell liegen rund 20 Anfragen zu möglichen Bauturbo-Vorhaben vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Anzahl der Anfragen aber zunehmen wird.
Neues Verfahren bei Bauanfragen
Parallel wird ein standardisiertes Verfahren aufgebaut. Dazu gehört eine Geschäftsstelle Bauturbo, die Anfragen koordiniert und Informationen für Vorhabenträger sowie die Öffentlichkeit bereitstellt. Jede Anfrage wird anhand einer Checkliste geprüft, mit der die sogenannte städtebauliche Erheblichkeit bewertet wird. Dabei werden insbesondere planungsrechtliche und umweltbezogene Kriterien sowie mögliche Bodenwertsteigerungen berücksichtigt. Zudem werden Vorhaben in Fallgruppen gegliedert, die von einzelnen Bauprojekten über mittlere Quartiersentwicklungen bis zu größeren Quartiersvorhaben reichen. Dies soll die Entscheidungen schneller und nachvollziehbarer machen.
Unverändert gelten klare fachliche Grenzen. Vorhaben sind beispielsweise ausgeschlossen in Überschwemmungsgebieten, in Gewässerrandstreifen sowie in naturschutzrechtlich geschützten Bereichen wie Natur- oder Landschaftsschutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen oder europäischen Schutzgebieten. Auch Wasserschutzgebiete werden berücksichtigt. Darüber hinaus prüft die Verwaltung stadtklimatische Auswirkungen, etwa auf Kaltluftentstehung und Luftströmungen, sowie immissionsschutzrechtliche Belange. Vorwiegend bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbe-, Sport- oder Freizeitanlagen sind Lärmschutzanforderungen einzuhalten; dafür sind in der Regel schalltechnische Prognosen erforderlich.
Die Verwaltung betont, dass der Gesetzgeber keine konkrete Systematik für die Umsetzung des Bauturbos vorgegeben hat und daher zunächst städtische Verfahren entwickelt werden mussten. Die Befassung mit dem neuen Instrument bindet aktuell zusätzliche Ressourcen in den beteiligten Fachämtern. Eine belastbare Prognose zur Zahl der künftig entstehenden Wohnungen ist derzeit nicht möglich, da es sich meist um kleinere Maßnahmen handeln wird. Trotzdem ist die Verwaltung zuversichtlich, dass ein Zuwachs an Wohnraum ermöglicht werden kann.
Chance, Projekte schneller umzusetzen
Die Stadtverwaltung sieht auch Chancen, einzelne Projekte schneller umzusetzen. So kann der Bauturbo in bestimmten Fällen eine verkürzte Abfolge von Planungsschritten ermöglichen und Bauvorhaben früher in das Baugenehmigungsverfahren führen. Die Stadt Stuttgart will den neuen gesetzlichen Spielraum daher weiterhin gezielt nutzen, um zusätzliche Wohnbauprojekte voranzubringen, ohne bestehende Schutzstandards zu beeinträchtigen.
Anfragen zum Bauturbo können über die E-Mail-Adresse bauturbostuttgartde eingereicht werden.

















































































































