Baden-Württemberg hat sich im Bundesrat erfolgreich für eine Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes eingesetzt. Die Änderung führt zur Abschaffung der strukturellen Benachteiligung landeseigener Forschungsinstitute.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13














































































































