Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Initiatoren wollten den öffentlichen Rundfunk SRG in der Schweiz deutlich schwächen und hatten eine Volksabstimmung erzwungen. Das Ziel: weniger Rundfunkbeiträge. Doch die Wähler entschieden anders.













































































































