Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Bald drohen im Senegal für gleichgeschlechtliche Beziehungen bis zu zehn Jahre Haft. Auch die „Förderung“ entsprechender Handlungen kann strafbar sein. Kritiker warnen vor Folgen für Zivilgesellschaft und HIV-Prävention.


















































































































