Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Im „offenen Krieg“ Pakistans gegen Afghanistan beschränkten sich die Kämpfe zuletzt auf das Grenzgebiet. Nun flog die pakistanische Armee auch wieder Angriffe im Landesinneren.















































































































