Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die radikalen Islamisten, die seit 2021 wieder in Afghanistan an der Macht sind, erheben schwere Vorwürfe gegen Pakistan. Die dortige Regierung erklärt indes, sie habe ausschließlich militärische Ziele attackiert.
















































































































