BGH-Urteil: Die juristische Grauzone beim Cannabis-Handel wird kleiner

Medizinisches Cannabis lässt sich hierzulande leicht auf Telemedizin-Plattformen bestellen. Nun hat der BGH geurteilt, dass eine Plattform für eine solche Behandlung unzulässig wirbt. Das könnte künftig das Geschäft erschweren.

Quelle SZ