Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Lange haben sich afrikanische Staaten dafür eingesetzt. Nun haben die Vereinten Nationen den transatlantischen Sklavenhandel als schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Doch es gibt auch Widerspruch.
















































































































